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Gemäß §15 WpHG muss die LBBW als Emittentin von Finanzinstrumenten unverzüglich Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände veröffentlichen. Diese Umstände müssen bereits eingetreten sein oder es muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden können, dass sie eintreten werden. Voraussetzung ist weiter, dass die Umstände geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Nachfolgend finden Sie die Ad-hoc-Meldungen der LBBW sowie eine Auflistung der internationalen Wertpapierkennnummern (ISIN) der Finanzinstrumente, die von der LBBW ausgegeben wurden und zum Handel an einem inländischen organisierten Markt zugelassen sind. Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Februar 2011 ISIN der von der LBBW ausgegebenen Finanzinstrumente » Ad-hoc-Mitteilung vom 25. März 2010 ISIN der von der LBBW ausgegebenen Finanzinstrumente » Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2009 » Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Oktober 2009 ISIN der von der LBBW ausgegebenen Finanzinstrumente » Ad-hoc-Mitteilung vom 21. November 2008 ISIN der von der LBBW ausgegebenen Finanzinstrumente » Ad-hoc-Mitteilung vom 25. August 2007 ISIN der von der LBBW ausgegebenen Finanzinstrumente » |
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